Grundlehrgang Sicherheitsbeauftragte/r gem. DGUV Information 211-042

Erstschulung Sicherheitsbeauftragte (DGUV Information 211-042)
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden (DGUV Vorschrift 1). Sie unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und tragen wesentlich zur Unfallverhütung und Gesundheitsförderung bei.
Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten
- Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen
- Räumliche Nähe zu den Beschäftigten
- Zeitliche Nähe zu den Beschäftigten
- Fachliche Nähe zu den Beschäftigten
- Anzahl der Beschäftigten
In unserer Schulungsakademie bilden wir Ihre Mitarbeitenden praxisnah und rechtssicher zu Sicherheitsbeauftragten aus. Die Schulung orientiert sich an der DGUV Information 211-042 und vermittelt alle notwendigen Kenntnisse, um Sicherheitsaufgaben im Betrieb effektiv wahrzunehmen.
Inhalte der Erstschulung
- Aufgaben und Verantwortung von Sicherheitsbeauftragten
- Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes
- Erkennen und Bewerten von Gefährdungen
- Durchführung von Begehungen und Sicherheitskontrollen
- Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsleitung
- Praktische Übungen und Fallbeispiele aus dem Betriebsalltag
Zielgruppe
Alle Mitarbeitenden, die künftig als Sicherheitsbeauftragte tätig werden und die Sicherheit am Arbeitsplatz aktiv mitgestalten möchten.
Dauer & Abschluss
Die Schulung umfasst theoretische und praxisnahe Einheiten. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat als Sicherheitsbeauftragte/r, das sie in ihrer Funktion im Betrieb legitimiert.
Warum bei uns?
- Praxisnahe und verständliche Wissensvermittlung
- Erfahrene Trainer mit fundierter Fachkompetenz
- Fokus auf präventives Handeln und nachhaltige Umsetzung
- Optimale Vorbereitung auf die Rolle im betrieblichen Alltag
Anmeldeformular
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