FAQ – Arbeitssicherheit einfach erklärt
Sie haben Fragen zur sicherheitstechnischen Betreuung, gesetzlichen Anforderungen oder zu Ihrer Verantwortung als Unternehmer? Hier finden Sie klare Antworten – kompakt und verständlich.
Sicherheit beginnt dort, wo der Alltag stattfindet – auch unterwegs.
❓ Ab wann braucht man eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die DGUV Vorschrift 2 regelt, dass jeder Arbeitgeber eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen muss. Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen – ab dem ersten Arbeitsplatz und unabhängig von der Branche. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial ab. Natürlich hängt aber auch der konkrete Aufwand für die Betreuung von der Anzahl der Arbeitsplätze ab. Kleinere Unternehmen haben weniger Bedarf als größere. Darauf reagieren wir flexibel.
❓ Kann ich mich als Unternehmer selbst um den Arbeitsschutz kümmern?
Teilweise ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Im sogenannten Unternehmermodell können Sie als Chef selbst unterweisen und Gefährdungsbeurteilungen erstellen, sofern Sie an einer speziellen Schulung teilnehmen und kein höheres Gefährdungspotenzial besteht.
❓ Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragtem und Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 6 ASiG) vorgeschrieben. Sie verfügt über eine spezielle Fachkunde und berät den Arbeitgeber systematisch zu allen Fragen des Arbeitsschutzes.
Der Sicherheitsbeauftragte wird nach § 22 SGB VII in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten gesetzlich gefordert. Er oder sie unterstützt als Ansprechperson im Arbeitsalltag – zusätzlich zur eigentlichen Tätigkeit – beim Erkennen und Vermeiden von Gefährdungen.
Kurz gesagt: Die Sifa bringt Fachwissen in den Betrieb – der Sicherheitsbeauftragte stärkt die Aufmerksamkeit für Sicherheit im Alltag.
❓ Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Weniger als Sie denken. Da Sie nur die tatsächlich erbrachten Leistungen bezahlen, ist das Modell gerade für kleinere Unternehmen deutlich wirtschaftlicher als eine interne Lösung. Gerne erstellen wir ein Angebot, das zu Ihrem Bedarf passt.
❓ Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?
Die Grundbetreuung betrifft allgemeine Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Betriebsbegehungen. Die betriebsspezifische Betreuung deckt besondere Gefahren oder zusätzliche Anforderungen ab – z. B. bei Maschinen, Gefahrstoffen oder Baustellen.
❓ Muss ich als Kleinbetrieb auch eine Gefährdungsbeurteilung machen?
Ja. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt für alle Unternehmen – auch mit nur einem Mitarbeiter. Umfang und Dokumentation richten sich nach Art der Tätigkeit. Wir helfen Ihnen, diese Anforderung mit Augenmaß zu erfüllen.
❓ Was passiert, wenn ich keine Fachkraft einsetze oder keine Unterweisungen mache?
Im Schadensfall haften Sie. Ohne Nachweise über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen können Bußgelder, Regressforderungen und strafrechtliche Konsequenzen drohen. Prävention ist immer günstiger als Reaktion.
❓ Warum ist Arbeitssicherheit so wichtig und gesetzlich vorgeschrieben?
Arbeitsschutz ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Laut einer Studie der EU-OSHA zahlt sich gutes Arbeitsschutzmanagement durch weniger Ausfallzeiten, höhere Produktivität und gesteigerte Motivation spürbar aus. Weil sie Menschen schützt. Arbeitsschutzmaßnahmen verhindern Unfälle, Ausfälle, Bußgelder – und sichern nachhaltig Ihren Betrieb.
Ein in Arbeitssicherheit investierter Euro erwirtschafte demnach eine Rendite von 2,20€.
❓ Wie beginne ich mit der sicherheitstechnischen Betreuung?
Ganz einfach: Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir erklären Ihnen die Anforderungen, zeigen Optionen auf und begleiten Sie Schritt für Schritt – pragmatisch und praxisnah.
Ihre Frage war nicht dabei? Oder Sie möchten konkret wissen, was in Ihrem Betrieb notwendig ist?
Jetzt unverbindlich beraten lassenHäufig gestellte Fragen zu Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
Wie schnell können wir mit der Arbeitsschutzbetreuung starten?
In der Regel können wir innerhalb weniger Werktage mit der Arbeit in Ihrem Unternehmen beginnen. Für besonders dringende Fälle, z.B. bei einer Kontrolle durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft bieten wir einen Schnellstart-Service an, bei dem wir uns zunächst auf die kritischsten Sicherheitsrisiken in Ihrem Unternehmen konzentrieren.
Typischer Startprozess:
- Tag 1: Telefonische Erstberatung und Terminvereinbarung
- Tag 2-3: Vor-Ort-Termin zur Erstbesichtigung und Bedarfsanalyse
- Tag 4-5: Angebotserstellung und Vertragsabschluss
- Ab Tag 6: Beginn der systematischen Arbeitsschutzbetreuung
Beim Schnellstart identifizieren wir sofort umsetzbare Sofortmaßnahmen nach der STOP-Hierarchie (Substitution, Technische, Organisatorische, Persönliche Schutzmaßnahmen) und kümmern uns parallel um die vollständige Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und BetrSichV.
Arbeiten Sie bundesweit und wie läuft die Betreuung remote ab?
Ja, wir betreuen Unternehmen bundesweit in ganz Deutschland und Österreich. Durch unsere digitalen Arbeitsschutz-Tools und modernen Kommunikationsmittel können wir viele Leistungen auch remote erbringen, ohne dass die Qualität darunter leidet.
Remote-Services umfassen:
- Digitale Sicherheitsunterweisungen über unser UnterweisungOnline-System
- Video-Beratung für Geschäftsführung und Führungskräfte via Teams/Zoom
- Virtuelle ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss) nach § 11 ASiG
- Online-Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Ersthelfer
- Digitale Dokumentenprüfung und Gefährdungsbeurteilungs-Review
- Remote-Support bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
Vor-Ort-Services bleiben bei: Betriebsbegehungen, praktische Geräteprüfungen (Leitern, kraftbetätigte Tore), Baustellenkoordination (SiGeKo), FFZ-Fahrausbildung und Notfallübungen. Diese kombinieren wir intelligent mit den digitalen Elementen für maximale Effizienz.
Wie läuft eine professionelle Gefährdungsbeurteilung praktisch ab?
Eine systematische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG erfolgt bei uns in einem strukturierten 6-Phasen-Prozess, der sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch die praktische Umsetzbarkeit berücksichtigt.
Unser bewährtes 6-Phasen-System:
- Phase 1 - Kick-off & Planung: Projektauftakt mit Geschäftsführung, Festlegung der Arbeitsbereiche, Terminplanung und Ressourcenabstimmung
- Phase 2 - Systematische Begehungen: Vor-Ort-Analyse aller Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Tätigkeiten mit strukturierten Checklisten nach TRBS/ASR
- Phase 3 - Mitarbeiterinterviews: Befragung der Beschäftigten zu Arbeitsabläufen, erkannten Gefährdungen und Verbesserungsvorschlägen
- Phase 4 - Dokumentenanalyse: Prüfung vorhandener Unterlagen (Betriebsanweisungen, Prüfprotokolle, Unfallstatistiken, CE-Kennzeichnungen)
- Phase 5 - Risikobewertung & Maßnahmenplanung: Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß, Ableitung von Maßnahmen nach STOP-Prinzip
- Phase 6 - Dokumentation & Abschluss: Erstellung der GBU-Dokumentation mit Maßnahmenplan, Verantwortlichkeiten, Terminen und Abschlussbesprechung
Besonders wichtig ist uns die Wirksamkeitskontrolle im kontinuierlichen Regelkreis. Nach 6-12 Monaten überprüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Umsetzung der Maßnahmen und deren Wirksamkeit. So entsteht ein lebendiges Arbeitsschutzmanagementsystem statt eines statischen Aktenordners.
Die gesamte Gefährdungsbeurteilung wird digital dokumentiert und ist jederzeit für Audits, Begehungen der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht verfügbar.
Welche Nachweise und Dokumentationen erhalte ich für Audits und Behördenprüfungen?
Sie erhalten von uns eine vollständige, audit- und behördentaugliche Dokumentation aller Arbeitsschutzmaßnahmen, die den Anforderungen der Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht und nach ISO 45001 entspricht.
Gefährdungsbeurteilungs-Dokumentation:
- Strukturierte GBU nach § 5 ArbSchG mit allen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten
- Bewertungsmatrix für alle identifizierten Gefährdungen (mechanisch, elektrisch, thermisch, chemisch, biologisch, psychisch)
- Maßnahmenkatalog mit STOP-Hierarchie, Verantwortlichkeiten und Umsetzungsfristen
- Wirksamkeitskontrolle mit Datum der Überprüfung und Ergebnisbewertung
Schulungs- und Unterweisungsnachweise:
- Individuelle Teilnahmezertifikate für jeden Mitarbeiter mit Datum, Dauer und Inhalten
- Digitale Unterweisungsnachweise über UnterweisungOnline mit rechtssicherer Archivierung
- Kenntnisstand-Dokumentation durch Wissenschecks und Erfolgskontrolle
- Auffrischungsintervalle und automatische Erinnerungssysteme
Prüf- und Wartungsprotokolle:
- Leiterprüfprotokolle nach BetrSichV § 14 mit Foto-Dokumentation
- Prüfberichte kraftbetätigter Tore nach DGUV Vorschrift 68
- FFZ-Fahrerausweise nach DGUV Grundsatz 308-001
- Inventarverwaltung mit QR-Codes und digitaler Prüfhistorie
Zusätzlich erhalten Sie eine Management-Übersicht mit KPIs (Kennzahlen), einem Ampel-Status aller Maßnahmen und einem Terminkalender für anstehende Prüfungen und Schulungen. Alle Dokumente sind digital archiviert und jederzeit per Export für Audits verfügbar.
Übernehmen Sie Leiterprüfungen auch als wiederkehrenden Service mit vollständiger Verwaltung?
Ja, wir bieten Ihnen einen Rundum-sorglos-Service für alle Leiterprüfungen nach BetrSichV § 14, TRBS 2121 und DGUV Information 208-016. Von der Ersterfassung bis zur langfristigen Prüfverwaltung übernehmen wir alle organisatorischen und technischen Aufgaben.
Vollservice-Leistungen im Detail:
- Inventarisierung: Erfassung aller Leitern und Tritte mit eindeutiger Nummerierung und QR-Code-Etikettierung
- Digitale Verwaltung: Aufbau einer Prüfdatenbank mit Fotos, technischen Daten, Standorten und Nutzungshistorie
- Intervall-Definition: Festlegung der Prüfintervalle basierend auf Nutzungsintensität und Einsatzbedingungen (3-12 Monate)
- Automatische Terminierung: Digitales Erinnerungssystem mit Vorlaufzeiten und Eskalationsstufen
- Vor-Ort-Prüfung: Sicht- und Funktionsprüfung durch qualifizierte befähigte Person nach TRBS 1203
- Sofortige Dokumentation: Mobile Prüfprotokolle mit Tablet, Foto-Dokumentation von Mängeln und Reparaturempfehlungen
Prüfumfang nach neuesten Standards:
- Sichtprüfung: Beschädigungen, Korrosion, Verschleiß, Kennzeichnung
- Funktionsprüfung: Verriegelungen, Spreizschutz, Gelenke, Beschläge
- Standsicherheit: Aufstellwinkel, Bodenbeschaffenheit, Absturzsicherung
- Vollständigkeit: Gebrauchsanleitung, Prüfplaketten, Typenschild
Bei festgestellten Mängeln kategorisieren wir diese nach Gefährdungsgrad (sofortige Stilllegung, kurzfristige Reparatur, Beobachtung) und geben konkrete Handlungsempfehlungen. Reparable Leitern werden entsprechend markiert, irreparable Geräte werden zur fachgerechten Entsorgung empfohlen.
Sie erhalten quartalsweise eine Management-Auswertung mit Prüfstatistiken, Kostenübersicht, Mängeltrends und Empfehlungen für Neuanschaffungen. Optional schulen wir auch Ihre eigenen Mitarbeiter zu befähigten Personen für die Zwischenprüfungen.