In jedem Betrieb – ganz gleich ob Produktionshalle, Büro oder Lager – kann es plötzlich
zu Notfällen kommen: Ein Unfall mit einer Maschine, ein Kollege erleidet einen
Kreislaufzusammenbruch oder es bricht sogar ein Brand aus. In solchen Situationen entscheidet
eine gut strukturierte und geübte Notfall- und Erste-Hilfe-Organisation
oft über den Schweregrad der Verletzung und im Ernstfall sogar über Leben und Tod.
Das Arbeitsschutzgesetz (
ArbSchG
) verpflichtet Arbeitgeber, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dieser Beitrag
zeigt, welche Elemente ein wirksames Notfallkonzept enthalten sollte, wie Betriebe
Ersthelfer:innen ausbilden und welche Rolle regelmäßige Unterweisungen spielen.
1. Rechtliche Grundlagen und Pflichten
Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Organisation von Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen
findet sich an mehreren Stellen. Neben dem ArbSchG ist insbesondere die
DGUV Vorschrift 1
(Grundsätze der Prävention) zu nennen, in der die Anforderungen an Erste-Hilfe-Einrichtungen,
Material und Personal festgelegt sind. Zusätzlich spielen branchenspezifische DGUV
Vorschriften eine Rolle, je nach Gefährdungslage. Die Regelungen verlangen unter anderem,
dass stets eine ausreichende Zahl von ausgebildeten Ersthelfern im Betrieb anwesend sein
muss – abhängig von der Betriebsgröße und dem Unfallrisiko.
Auch das
Arbeitsschutzportal der BAuA
liefert Hintergrundinformationen dazu, wie die Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb
ausgestaltet werden kann. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Notrufnummern
ausgehängt sind, Erste-Hilfe-Material in ausreichender Menge und Qualität vorhanden ist
und die Beschaffenheit der Räumlichkeiten Flucht- und Rettungswege nicht behindert.
Darüber hinaus gilt es zu regeln, wer bei Abwesenheit einer Fachkraft den Notfallalarm
koordiniert.
2. Die Rolle der Ersthelfer:innen
Ersthelfer:innen sind Beschäftigte, die einen Erste-Hilfe-Lehrgang (in der Regel
9 Unterrichtseinheiten) absolviert haben und bei akuten Notfällen bis zum Eintreffen
des Rettungsdienstes die Erstversorgung leisten. Je nach Größe und Gefährdungsgrad
eines Betriebs sieht die DGUV Vorschrift 1 vor, dass entweder 5 % oder 10 % der
Beschäftigten als Ersthelfer:innen ausgebildet sein müssen. In „Verwaltungs- und
Handelsbetrieben“ wird meist eine Quote von 5 % gefordert, in „sonstigen Betrieben“
eine Quote von 10 %.
Die Ausbildung muss alle zwei Jahre durch eine Auffrischung erneuert werden, damit
das Gelernte auch wirklich im Ernstfall abrufbar ist. Für Ersthelfer:innen ist es
besonders wichtig, nicht nur die Handgriffe zu kennen (Verbände anlegen, stabile
Seitenlage, Reanimation etc.), sondern auch die betriebsinternen Abläufe:
Wen rufe ich zuerst an?, Gibt es einen Notfallplan?,
Wo befindet sich der Defibrillator? – all das gehört zum praktischen
Know-how im Betrieb.
3. Erste-Hilfe-Ausstattung und Notfallmaterial
Eine angemessene Ausstattung ist das Fundament für schnelle Hilfe:
-
Verbandkasten und Erste-Hilfe-Koffer: Sie sollten leicht zugänglich
und in genügender Anzahl vorhanden sein. Jeder Verbandkasten muss regelmäßig auf
Vollständigkeit und Verfallsdaten überprüft werden.
-
Augenduschen: Gerade in Betrieben, in denen mit chemischen Stoffen
hantiert wird, sind Augenspülflaschen ein Muss. Sie können bei Verätzungen oder
Verunreinigungen schnell Abhilfe schaffen.
-
Defibrillator (AED): Für Betriebe mit hoher Beschäftigtenzahl
oder besonderem Gefährdungspotenzial ist ein AED-Gerät (Automatisierter
Externer Defibrillator) sinnvoll. Es ermöglicht auch Laien, bei Herz-Kreislauf-Stillstand
zügig lebensrettende Maßnahmen einzuleiten.
-
Notrufnummern und Rettungspläne: Auf Aushängen sollten alle relevanten
Rufnummern (Rettungsdienst, Betriebsarzt, Werkschutz) sowie ein Lageplan mit Flucht-
und Rettungswegen zu sehen sein. Das sorgt dafür, dass im Ernstfall keine wertvolle
Zeit mit Suchen verloren geht.
4. Notfallpläne und Evakuierungsübungen
Neben der Erste-Hilfe-Organisation im engeren Sinne, die sich vor allem auf individuelle
Unfälle oder medizinische Notfälle bezieht, müssen Betriebe auch auf größere Ereignisse
wie Brände oder Gefahrstoffaustritte vorbereitet sein. Ein klar strukturierter
Notfall- und Evakuierungsplan legt fest:
- Wer alarmiert in welchem Fall welche Stellen (Feuerwehr, Rettungsdienst)?
-
Welche Anweisungen gelten für die Belegschaft? (z. B. Sammelpunkte
im Freien, Einsatz von Löschern, Schließen von Türen und Fenstern)
-
Wo befinden sich Fluchtwege, Notausgänge, Sammelpunkte? Gibt es
gesperrte Zonen?
Um diese Pläne im Gedächtnis der Beschäftigten zu verankern, empfiehlt es sich,
ein- bis zweimal pro Jahr Evakuierungsübungen durchzuführen. Bei einer realitätsnahen
Übung lässt sich überprüfen, ob alle Flucht- und Rettungswege frei sind und ob sich
die Mitarbeitenden an die vorgegebenen Abläufe halten. So werden Schwachstellen
schneller erkannt und können beseitigt werden.
5. Schulungen und Unterweisungen
Eine Notfall- und Erste-Hilfe-Organisation lebt von regelmäßigem Training und
klaren Informationsketten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beschäftigten
über Erste-Hilfe-Themen, Evakuierungsverfahren und Meldewege zu unterweisen.
Dabei sollte nicht nur passiv Wissen vermittelt werden, sondern möglichst
praxisorientiert:
-
Kurze praktische Einheiten: Wie lege ich einen Druckverband an?
Wie bediene ich einen Defibrillator? Wo finde ich den nächsten Verbandkasten?
-
Wiederholungen: Am besten in regelmäßigen Abständen, damit das
Wissen präsent bleibt. Auch das Thema Brandschutz sollte integriert werden.
-
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit einbinden: Diese
Experten können Schulungsinhalte mitgestalten und spezifische Risikofaktoren des
Unternehmens erläutern.
Nicht zuletzt spielt auch die psychologische Komponente eine Rolle: Beschäftigte
sollten das Gefühl haben, dass sie im Notfall nicht hilflos sind, sondern klare
Vorgaben und Unterstützung erhalten. Dies kann die Bereitschaft fördern,
im Ernstfall beherzt einzugreifen, anstatt tatenlos zuzusehen.
6. Dokumentation und Evaluation
Damit alles lückenlos nachvollziehbar bleibt, gehört eine solide Dokumentation zu
einer professionellen Notfall- und Erste-Hilfe-Organisation. Hierzu zählen:
-
Protokolle über durchgeführte Übungen (Wer hat teilgenommen?
Welche Mängel gab es?)
-
Nachweise über Schulungen und Fortbildungen (z. B. für Ersthelfer:innen)
-
Regelmäßige Checklisten zur Überprüfung des Erste-Hilfe-Materials
(Ist alles vollständig und im Verfallsdatum?)
Nach jedem realen Zwischenfall empfiehlt sich eine Nachbesprechung („Debriefing“),
um festzustellen, was gut gelaufen ist und wo Verbesserungspotenzial besteht.
So bleibt die Organisation stets aktuell und kann auf neue Risiken oder sich
ändernde Personalstrukturen angepasst werden.
Fazit
Eine Notfall- und Erste-Hilfe-Organisation ist weit mehr als das
Aufhängen von Notrufnummern und das Aufstellen eines Verbandkastens. Sie umfasst
die klare Zuständigkeit für Ersthelfer:innen, gut strukturierte Notfallpläne,
regelmäßige Unterweisungen sowie Evakuierungsübungen. Unternehmen, die diese
Aspekte ernst nehmen und in ein umfassendes Sicherheitskonzept integrieren,
schaffen nicht nur Vertrauen bei den Beschäftigten, sondern können im Ernstfall
Arbeitsunfälle und gesundheitliche Schäden deutlich minimieren. Ein Betrieb,
der gut auf Notfälle vorbereitet ist, zeigt Verantwortungsbewusstsein und
Professionalität – und trägt entscheidend zur Prävention bei, die das
Arbeitsschutzgesetz fordert.
Weiterführende Links