DGUV Unfallzahlen 2025

DGUV Unfallstatistik 2025

Die neue DGUV-Unfallstatistik ist online. Wir zeigen die Trends und Settings. Weniger meldepflichtige Arbeitsunfälle, mehr Wegeunfälle und ein leichter Rückgang bei den neuen Unfallrenten, während die Zahl tödlicher Unfälle insgesamt wieder gestiegen ist.

DGUV: Vorläufige Unfallzahlen 2025 zeigen gemischtes Bild

Die aktuellen vorläufigen Unfallzahlen der DGUV für 2025 zeichnen ein differenziertes Bild: Insgesamt gingen die meldepflichtigen Unfälle in der Allgemeinen Unfallversicherung von 928.143 auf 905.738 zurück, also um 22.405 Fälle beziehungsweise 2,4 Prozent. Gleichzeitig stiegen die tödlichen Unfälle von 560 auf 580, ein Plus von 20 Fällen oder 3,6 Prozent.

Besonders auffällig ist die Entwicklung bei den Arbeits- und Wegeunfällen. Arbeitsunfälle sanken deutlich von 754.660 auf 730.598, was einem Rückgang um 24.062 Fälle oder 3,2 Prozent entspricht. Wegeunfälle legten dagegen leicht zu, von 173.483 auf 175.140 Fälle, also um 1.657 oder 1,0 Prozent.


Was die Zahlen im Detail zeigen


Bei den Arbeitsunfällen ist der Rückgang vor allem bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften sichtbar: Dort sank die Zahl von 684.352 auf 661.414, also um 22.938 Fälle oder 3,4 Prozent. Bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand fiel der Rückgang mit 1,6 Prozent etwas geringer aus, von 70.308 auf 69.184 Fälle.

Anders beim Arbeitsweg: Hier verzeichnete die DGUV einen Anstieg sowohl in der gewerblichen Wirtschaft als auch bei der öffentlichen Hand. Besonders stark fiel der Zuwachs bei den Trägern der öffentlichen Hand aus, mit 25.448 auf 26.273 Wegeunfälle, also plus 825 Fälle beziehungsweise 3,2 Prozent.

Die Zahl der neuen Unfallrenten ging insgesamt leicht zurück, von 13.470 auf 13.326 Fälle, also um 144 oder 1,1 Prozent. Bei Arbeitsunfällen sank diese Zahl um 233 auf 9.690 Fälle, während Wegeunfälle bei den neuen Renten von 3.547 auf 3.636 Fälle stiegen.

Einordnung der Trends


Der Rückgang der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist ein positives Signal. Er spricht dafür, dass Präventionsmaßnahmen, Sicherheitsunterweisungen und betriebliche Schutzkonzepte Wirkung zeigen. Allerdings darf dieser Trend nicht darüber hinwegtäuschen, dass tödliche Wegeunfälle deutlich zugenommen haben, vor allem im Bereich der öffentlichen Hand mit einem Anstieg von 21 auf 32 Fällen.

Für die Praxis heißt das: Die klassische Arbeitssicherheit bleibt wichtig. Aber der Arbeitsweg rückt noch stärker in den Fokus. Gerade Verkehrsrisiken, Müdigkeit, Witterung und Zeitdruck sind typische Faktoren, die auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause zu schweren Folgen führen können.

Was Unternehmen daraus mitnehmen sollten


Unternehmen sollten ihre Präventionsarbeit nicht nur auf den Arbeitsplatz beschränken. Sie sollten auch das sichere Verhalten auf dem Arbeitsweg stärker thematisieren. Dazu gehören etwa Hinweise zu defensivem Verhalten im Straßenverkehr, zu wetterangepasstem Fahren und zu realistischen Zeitpuffern bei Arbeitsbeginn und Schichtwechseln.

Auch bei sinkenden Arbeitsunfallzahlen bleibt die absolute Größenordnung hoch: Mehr als 730.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle in einem Jahr zeigen, dass Sicherheit im Betrieb ein dauerhaftes Kernthema bleibt. Wer Unfälle wirksam vermeiden will, braucht deshalb keine Einzelmaßnahme, sondern eine konsequente Sicherheitskultur im Alltag.

Sicherheitsunterweisung

Welche Unterweisungen sind Pflicht? – Ein Überblick für Arbeitgeber

Die Frage, welche Unterweisungen im Unternehmen verpflichtend sind, stellt sich für viele Arbeitgeber spätestens dann, wenn Behörden, Berufsgenossenschaften oder Audits ins Spiel kommen. Fakt ist: Unterweisungen sind ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und gesetzlich klar geregelt. Wer sie vernachlässigt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Arbeitsunfälle und Haftungsprobleme.


Gesetzliche Grundlage für Pflichtunterweisungen

Die Pflicht zur Unterweisung ergibt sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) sowie aus verschiedenen DGUV-Vorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen zu unterweisen – und zwar:

  • bei Einstellung
  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich
  • bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
  • mindestens einmal jährlich

Die Unterweisung muss dabei arbeitsplatzbezogen, verständlich und dokumentiert erfolgen.


Welche Unterweisungen sind konkret Pflicht?

Die konkreten Inhalte hängen stark von Branche, Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung ab. Es gibt jedoch typische Pflichtunterweisungen, die in nahezu jedem Unternehmen relevant sind:


1. Allgemeine Sicherheitsunterweisung

Grundlagen des Arbeitsschutzes, Verhalten im Betrieb, Rechte und Pflichten der Beschäftigten sowie allgemeine Gefährdungen.


2. Unterweisung zu Gefährdungen am Arbeitsplatz

Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung werden spezifische Risiken erklärt, z. B. Maschinen, Gefahrstoffe oder ergonomische Belastungen.


3. Brandschutzunterweisung

Verhalten im Brandfall, Nutzung von Feuerlöschern, Flucht- und Rettungswege – verpflichtend für alle Beschäftigten.


4. Erste-Hilfe-Unterweisung

Informationen zu Ersthelfern, Meldewegen und Verhalten bei Unfällen im Betrieb.


5. Unterweisung zur Nutzung von Arbeitsmitteln

Besonders wichtig bei Maschinen, Fahrzeugen oder speziellen Geräten – inklusive Sicherheitsvorschriften und Bedienhinweisen.


6. Unterweisung zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA)

Richtige Nutzung, Pflege und Grenzen der eingesetzten Schutzausrüstung, z. B. Helme, Gehörschutz oder Absturzsicherung.


7. Unterweisung zu psychischen Belastungen

Sensibilisierung für Stress, Arbeitsorganisation und gesundheitsförderliche Maßnahmen – zunehmend relevant und Teil moderner Gefährdungsbeurteilungen.


Branchenspezifische Pflichtunterweisungen

Je nach Tätigkeit kommen weitere verpflichtende Unterweisungen hinzu, beispielsweise:

  • Gefahrstoffunterweisung (z. B. nach GefStoffV)
  • Unterweisung im Umgang mit elektrischen Anlagen
  • Unterweisung für Flurförderzeuge (Stapler)
  • Unterweisung bei Arbeiten in der Höhe (PSAgA)
  • Hygieneunterweisungen (z. B. Lebensmittelbereich)

Hier gilt: Entscheidend ist immer die konkrete Gefährdung im Unternehmen.


Form und Durchführung der Unterweisung

Eine Unterweisung muss nicht trocken oder rein theoretisch sein. Im Gegenteil: Sie sollte praxisnah und verständlich gestaltet werden. Mögliche Formate sind:

  • Präsenzunterweisungen
  • Digitale Schulungen (z. B. E-Learning)
  • Workshops oder praktische Übungen

Wichtig ist, dass die Inhalte verstanden werden und im Arbeitsalltag angewendet werden können. Beachten Sie auch: Inhalte müssen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so nahe gebracht werden, dass sie für diese auch verständlich sind. Sollten Sie also entschieden haben, Menschen zu beschäftigen, die kein Deutsch verstehen, ist es eine sog. Bringschuld des Arbeitgebers, die Inhalte der Unterweisung in einer verständlichen Sprache darzulegen.


Dokumentation nicht vergessen

Ein häufiger Fehler in der Praxis: Unterweisungen werden durchgeführt, aber nicht dokumentiert. Dabei ist die Dokumentation im Ernstfall entscheidend. Sie sollte enthalten:

  • Datum und Inhalt der Unterweisung
  • Teilnehmerliste
  • Unterschriften oder digitale Bestätigung

Ohne Nachweis gilt die Unterweisung im Zweifel als nicht erfolgt.


Fazit: Pflichtunterweisungen sind mehr als nur Formalität

Unterweisungen sind kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein zentrales Instrument zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsrisiken. Wer seine Mitarbeiter regelmäßig und gezielt schult, verbessert nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Effizienz und Motivation im Unternehmen.


Jetzt handeln: Unterweisungen professionell umsetzen

Sie sind unsicher, welche Unterweisungen in Ihrem Unternehmen konkret erforderlich sind oder möchten Ihre Prozesse optimieren? Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Planung, Durchführung und Dokumentation Ihrer Unterweisungen – individuell und praxisnah.

Gefährdungsbeurteilung Reifenwechsel

Gefährdungsbeurteilung bei PKW-Radmontagen im Reifenhandel – Muskel-Skelett-Belastungen richtig bewerten

Gefährdungsbeurteilung bei PKW-Radmontagen im Reifenhandel – Muskel-Skelett-Belastungen richtig bewerten

Muskel-Skelett-Erkrankungen gehören zu den häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen in KFZ-Werkstätten und im Reifenhandel. Besonders während der Saisonwechsel entstehen hohe Belastungen durch das Heben, Tragen und Montieren von PKW-Rädern.

Eine aktuelle Beurteilungshilfe der BGHW zeigt klar: Radmontagen liegen häufig im höchsten Risikobereich für Rückenbelastungen und erfordern sofortige Maßnahmen. Grundlage ist eine Bewertung mit den Leitmerkmalmethoden zur Beurteilung physischer Belastungen.

Warum Radmontagen ein unterschätztes Risiko sind

Während der Saison werden pro Monteur und Schicht typischerweise etwa 12 PKW mit je 4 Rädern gewechselt. Das bedeutet:

  • ca. 240 Hebevorgänge pro Schicht
  • Einzelgewichte von 18 kg bis 26 kg (SUV-Räder)
  • Transportwege bis zu 960 m Ziehen und Schieben pro Tag
  • Einsatz von Schlagschraubern mit Vibrationsbelastung

Diese Kombination führt zu hohen Belastungen für Rücken, Schultern und Gelenke – insbesondere bei Zeitdruck und ungünstiger Lagerorganisation.

Ergebnis der Bewertung: Hoher Risikobereich

1. Heben, Halten, Tragen

Die Bewertung mit der Leitmerkmalmethode zeigt häufig Risikobereich 4 – hohe Belastung. Eine körperliche Überbeanspruchung ist wahrscheinlich. Sofortige Maßnahmen sind erforderlich.

2. Ziehen und Schieben

Typischerweise Risikobereich 2 – mäßig erhöhte Belastung. Maßnahmen sind sinnvoll, um langfristige Schäden zu vermeiden.

3. Hand-Arm-Vibrationen

Bei üblichen Einsatzzeiten liegt die Belastung meist unter den Auslösewerten – dennoch sollten vibrationsarme Geräte eingesetzt werden.

Rechtliche Grundlage

Werkstattbetreiber müssen Muskel-Skelett-Belastungen beurteilen nach:

  • § 5 Arbeitsschutzgesetz
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • DGUV-Regelwerken und Branchenregeln der BGHW

Die Beurteilungshilfe unterstützt dabei insbesondere die Schritte „Belastungen ermitteln“ und „Gefährdungen bewerten“ der Gefährdungsbeurteilung.

Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip

1. Technische Maßnahmen

  • mobile Radlifter und Radheber
  • Hebevorrichtungen an Wuchtmaschinen
  • Reifen-Transportkarren
  • Impulsschrauber oder vibrationsarme Geräte

Praxis-Ergebnis: Mit konsequentem Einsatz von Hebehilfen kann der Risikobereich deutlich reduziert werden.

2. Organisatorische Maßnahmen

  • Räder auf Ellbogenhöhe lagern
  • schwere Räder zu zweit heben
  • Transportwege verkürzen
  • Tätigkeitsrotation
  • Wartung von Transportkarren

3. Persönliche Maßnahmen

  • Unterweisung rückengerechtes Heben
  • Hebehilfen konsequent nutzen
  • arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
  • Training der Rückenmuskulatur

Wichtig: Persönliche Maßnahmen ersetzen keine technischen Lösungen.

Typische Fehler in der Gefährdungsbeurteilung

  • Keine Bewertung der Saisonspitzen
  • Nur Unterweisung statt Technik
  • Ungünstige Lagerorganisation
  • Gefährdungsbeurteilung nicht aktualisiert
  • Lastgewichte nicht gemessen

So setzen Sie die Gefährdungsbeurteilung praktisch um

  1. Tätigkeiten aufnehmen (Montage, Transport, Lagerung)
  2. Lastgewichte messen
  3. Hebehäufigkeit erfassen
  4. Leitmerkmalmethode anwenden
  5. Maßnahmen festlegen
  6. Wirksamkeit prüfen

Wirtschaftlicher Nutzen ergonomischer Lösungen

  • weniger Kranktage
  • höhere Produktivität
  • motivierte Mitarbeiter
  • geringeres Haftungsrisiko
  • bessere Arbeitgeberattraktivität

Fazit

PKW-Radmontagen gehören zu den belastendsten Tätigkeiten in KFZ-Werkstätten. Eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung und konsequente technische Maßnahmen schützen Mitarbeiter und Unternehmer gleichermaßen.

https://www.dguv.de/fbhl/sachgebiete/physische-belastungen/hilfen_gefaerdungsbeurteilung/index.jsp