DGUV Accident Statistics for 2025

DGUV Accident Statistics 2025

The new DGUV accident statistics are now available online. We highlight the trends and key figures. There were fewer reportable workplace accidents, more commuting accidents, and a slight decline in new accident pensions, while the total number of fatal accidents rose again.

DGUV: Preliminary accident figures for 2025 paint a mixed picture

The latest preliminary accident figures from the DGUV for 2025 paint a mixed picture: Overall, reportable accidents under general accident insurance declined from 928,143 to 905,738—a decrease of 22,405 cases, or 2.4 percent. At the same time, fatal accidents rose from 560 to 580, an increase of 20 cases, or 3.6 percent.

The trend in workplace and commuting accidents is particularly striking. Work-related accidents fell significantly from 754,660 to 730,598, representing a decrease of 24,062 cases, or 3.2 percent. Commuting accidents, on the other hand, rose slightly, from 173,483 to 175,140 cases—an increase of 1,657, or 1.0 percent.


What the numbers reveal in detail


The decline in workplace accidents is particularly evident among the industrial workers’ compensation associations: there, the number fell from 684,352 to 661,414—a decrease of 22,938 cases, or 3.4 percent. Among public-sector accident insurance providers, the decline was slightly smaller at 1.6 percent, from 70,308 to 69,184 cases.

The situation is different for commuting accidents: Here, the DGUV reported an increase in both the private sector and the public sector. The increase was particularly sharp among public-sector employers, with commuting accidents rising from 25,448 to 26,273—an increase of 825 cases, or 3.2 percent.

The total number of new accident pensions declined slightly, from 13,470 to 13,326 cases—a decrease of 144, or 1.1 percent. For work-related accidents, this number fell by 233 to 9,690 cases, while the number of new pensions for commuting accidents rose from 3,547 to 3,636 cases.

Classification of Trends


The decline in reportable workplace accidents is a positive sign. It suggests that preventive measures, safety training, and workplace safety plans are having an effect. However, this trend should not obscure the fact that fatal commuting accidents have increased significantly, particularly in the public sector, where the number rose from 21 to 32 cases.

In practice, this means that traditional workplace safety remains important. However, the commute to work is becoming an even greater focus. Traffic hazards, fatigue, weather conditions, and time pressure, in particular, are typical factors that can lead to serious consequences on the way to or from work.

What Companies Should Take Away From This


Companies should not limit their prevention efforts to the workplace alone. They should also place greater emphasis on safe behavior during the commute to and from work. This includes, for example, guidance on defensive driving, driving in accordance with weather conditions, and allowing realistic time buffers for the start of the workday and shift changes.

Even as the number of workplace accidents declines, the absolute figure remains high: More than 730,000 reportable workplace accidents in a single year show that workplace safety remains a constant priority. Therefore, effectively preventing accidents requires not just isolated measures, but a consistent culture of safety in everyday work.

Sicherheitsunterweisung

What Training Is Required? – An Overview for Employers

Die Frage, welche Unterweisungen im Unternehmen verpflichtend sind, stellt sich für viele Arbeitgeber spätestens dann, wenn Behörden, Berufsgenossenschaften oder Audits ins Spiel kommen. Fakt ist: Unterweisungen sind ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und gesetzlich klar geregelt. Wer sie vernachlässigt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Arbeitsunfälle und Haftungsprobleme.


Gesetzliche Grundlage für Pflichtunterweisungen

Die Pflicht zur Unterweisung ergibt sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) sowie aus verschiedenen DGUV-Vorschriften. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen zu unterweisen – und zwar:

  • bei Einstellung
  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich
  • bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
  • mindestens einmal jährlich

Die Unterweisung muss dabei arbeitsplatzbezogen, verständlich und dokumentiert erfolgen.


Welche Unterweisungen sind konkret Pflicht?

Die konkreten Inhalte hängen stark von Branche, Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung ab. Es gibt jedoch typische Pflichtunterweisungen, die in nahezu jedem Unternehmen relevant sind:


1. Allgemeine Sicherheitsunterweisung

Grundlagen des Arbeitsschutzes, Verhalten im Betrieb, Rechte und Pflichten der Beschäftigten sowie allgemeine Gefährdungen.


2. Unterweisung zu Gefährdungen am Arbeitsplatz

Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung werden spezifische Risiken erklärt, z. B. Maschinen, Gefahrstoffe oder ergonomische Belastungen.


3. Brandschutzunterweisung

Verhalten im Brandfall, Nutzung von Feuerlöschern, Flucht- und Rettungswege – verpflichtend für alle Beschäftigten.


4. Erste-Hilfe-Unterweisung

Informationen zu Ersthelfern, Meldewegen und Verhalten bei Unfällen im Betrieb.


5. Unterweisung zur Nutzung von Arbeitsmitteln

Besonders wichtig bei Maschinen, Fahrzeugen oder speziellen Geräten – inklusive Sicherheitsvorschriften und Bedienhinweisen.


6. Unterweisung zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA)

Richtige Nutzung, Pflege und Grenzen der eingesetzten Schutzausrüstung, z. B. Helme, Gehörschutz oder Absturzsicherung.


7. Unterweisung zu psychischen Belastungen

Sensibilisierung für Stress, Arbeitsorganisation und gesundheitsförderliche Maßnahmen – zunehmend relevant und Teil moderner Gefährdungsbeurteilungen.


Branchenspezifische Pflichtunterweisungen

Je nach Tätigkeit kommen weitere verpflichtende Unterweisungen hinzu, beispielsweise:

  • Gefahrstoffunterweisung (z. B. nach GefStoffV)
  • Unterweisung im Umgang mit elektrischen Anlagen
  • Unterweisung für Flurförderzeuge (Stapler)
  • Unterweisung bei Arbeiten in der Höhe (PSAgA)
  • Hygieneunterweisungen (z. B. Lebensmittelbereich)

Hier gilt: Entscheidend ist immer die konkrete Gefährdung im Unternehmen.


Form und Durchführung der Unterweisung

Eine Unterweisung muss nicht trocken oder rein theoretisch sein. Im Gegenteil: Sie sollte praxisnah und verständlich gestaltet werden. Mögliche Formate sind:

  • Präsenzunterweisungen
  • Digitale Schulungen (z. B. E-Learning)
  • Workshops oder praktische Übungen

Wichtig ist, dass die Inhalte verstanden werden und im Arbeitsalltag angewendet werden können. Beachten Sie auch: Inhalte müssen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so nahe gebracht werden, dass sie für diese auch verständlich sind. Sollten Sie also entschieden haben, Menschen zu beschäftigen, die kein Deutsch verstehen, ist es eine sog. Bringschuld des Arbeitgebers, die Inhalte der Unterweisung in einer verständlichen Sprache darzulegen.


Dokumentation nicht vergessen

Ein häufiger Fehler in der Praxis: Unterweisungen werden durchgeführt, aber nicht dokumentiert. Dabei ist die Dokumentation im Ernstfall entscheidend. Sie sollte enthalten:

  • Datum und Inhalt der Unterweisung
  • Teilnehmerliste
  • Unterschriften oder digitale Bestätigung

Ohne Nachweis gilt die Unterweisung im Zweifel als nicht erfolgt.


Fazit: Pflichtunterweisungen sind mehr als nur Formalität

Unterweisungen sind kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein zentrales Instrument zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsrisiken. Wer seine Mitarbeiter regelmäßig und gezielt schult, verbessert nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Effizienz und Motivation im Unternehmen.


Jetzt handeln: Unterweisungen professionell umsetzen

Sie sind unsicher, welche Unterweisungen in Ihrem Unternehmen konkret erforderlich sind oder möchten Ihre Prozesse optimieren? Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Planung, Durchführung und Dokumentation Ihrer Unterweisungen – individuell und praxisnah.

Gefährdungsbeurteilung Reifenwechsel

Risk Assessment for Car Wheel Installation in Tire Retail – Properly Assessing Musculoskeletal Strains

Risk Assessment for Car Wheel Installation in Tire Retail – Properly Assessing Musculoskeletal Strains

Muskel-Skelett-Erkrankungen gehören zu den häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen in KFZ-Werkstätten und im Reifenhandel. Besonders während der Saisonwechsel entstehen hohe Belastungen durch das Heben, Tragen und Montieren von PKW-Rädern.

Eine aktuelle Beurteilungshilfe der BGHW zeigt klar: Radmontagen liegen häufig im höchsten Risikobereich für Rückenbelastungen und erfordern sofortige Maßnahmen. Grundlage ist eine Bewertung mit den Leitmerkmalmethoden zur Beurteilung physischer Belastungen.

Warum Radmontagen ein unterschätztes Risiko sind

Während der Saison werden pro Monteur und Schicht typischerweise etwa 12 PKW mit je 4 Rädern gewechselt. Das bedeutet:

  • ca. 240 Hebevorgänge pro Schicht
  • Einzelgewichte von 18 kg bis 26 kg (SUV-Räder)
  • Transportwege bis zu 960 m Ziehen und Schieben pro Tag
  • Einsatz von Schlagschraubern mit Vibrationsbelastung

Diese Kombination führt zu hohen Belastungen für Rücken, Schultern und Gelenke – insbesondere bei Zeitdruck und ungünstiger Lagerorganisation.

Ergebnis der Bewertung: Hoher Risikobereich

1. Heben, Halten, Tragen

Die Bewertung mit der Leitmerkmalmethode zeigt häufig Risikobereich 4 – hohe Belastung. Eine körperliche Überbeanspruchung ist wahrscheinlich. Sofortige Maßnahmen sind erforderlich.

2. Ziehen und Schieben

Typischerweise Risikobereich 2 – mäßig erhöhte Belastung. Maßnahmen sind sinnvoll, um langfristige Schäden zu vermeiden.

3. Hand-Arm-Vibrationen

Bei üblichen Einsatzzeiten liegt die Belastung meist unter den Auslösewerten – dennoch sollten vibrationsarme Geräte eingesetzt werden.

Rechtliche Grundlage

Werkstattbetreiber müssen Muskel-Skelett-Belastungen beurteilen nach:

  • § 5 Arbeitsschutzgesetz
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • DGUV-Regelwerken und Branchenregeln der BGHW

Die Beurteilungshilfe unterstützt dabei insbesondere die Schritte „Belastungen ermitteln“ und „Gefährdungen bewerten“ der Gefährdungsbeurteilung.

Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip

1. Technische Maßnahmen

  • mobile Radlifter und Radheber
  • Hebevorrichtungen an Wuchtmaschinen
  • Reifen-Transportkarren
  • Impulsschrauber oder vibrationsarme Geräte

Praxis-Ergebnis: Mit konsequentem Einsatz von Hebehilfen kann der Risikobereich deutlich reduziert werden.

2. Organisatorische Maßnahmen

  • Räder auf Ellbogenhöhe lagern
  • schwere Räder zu zweit heben
  • Transportwege verkürzen
  • Tätigkeitsrotation
  • Wartung von Transportkarren

3. Persönliche Maßnahmen

  • Unterweisung rückengerechtes Heben
  • Hebehilfen konsequent nutzen
  • arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
  • Training der Rückenmuskulatur

Wichtig: Persönliche Maßnahmen ersetzen keine technischen Lösungen.

Typische Fehler in der Gefährdungsbeurteilung

  • Keine Bewertung der Saisonspitzen
  • Nur Unterweisung statt Technik
  • Ungünstige Lagerorganisation
  • Gefährdungsbeurteilung nicht aktualisiert
  • Lastgewichte nicht gemessen

So setzen Sie die Gefährdungsbeurteilung praktisch um

  1. Tätigkeiten aufnehmen (Montage, Transport, Lagerung)
  2. Lastgewichte messen
  3. Hebehäufigkeit erfassen
  4. Leitmerkmalmethode anwenden
  5. Maßnahmen festlegen
  6. Wirksamkeit prüfen

Wirtschaftlicher Nutzen ergonomischer Lösungen

  • weniger Kranktage
  • höhere Produktivität
  • motivierte Mitarbeiter
  • geringeres Haftungsrisiko
  • bessere Arbeitgeberattraktivität

Fazit

PKW-Radmontagen gehören zu den belastendsten Tätigkeiten in KFZ-Werkstätten. Eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung und konsequente technische Maßnahmen schützen Mitarbeiter und Unternehmer gleichermaßen.

https://www.dguv.de/fbhl/sachgebiete/physische-belastungen/hilfen_gefaerdungsbeurteilung/index.jsp